Seit dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümer über die KfW einen Zuschuss für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen beantragen. Doch obwohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) die bisherige Resonanz positiv bewertet, gibt es erheblichen Unmut über die Verzögerungen bei der Auszahlung der Zuschüsse.
Verzögerte Auszahlungen und Informationsdefizite
Bis zum 9. April 2024 wurden bereits 13.000 Anträge gestellt und bewilligt. Die Zuschüsse werden jedoch erst ab September 2024 ausgezahlt, was besonders bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und in betroffenen Haushalten für Frustration sorgt. Laut Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH, trifft diese Verzögerung besonders einkommensschwache Haushalte, die dieses Jahr eine neue Heizung benötigen. Sie warnt, dass dies die flächendeckende Umstellung auf erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen erheblich beeinträchtigen könnte.
Begründungen des BMWK und Reaktionen der Branche
Das BMWK verteidigt die Verzögerung mit der Notwendigkeit einer sorgfältigen Programmierung des automatisierten Systems zur Auszahlung der Zuschüsse. Laut BMWK-Pressesprecherin Susanne Ungrad erfolgt die Antragsbewilligung bereits innerhalb von Minuten, und ab September soll auch die Auszahlung effizient und ohne Wartezeit ablaufen. Ungrad betont zudem, dass die Auszahlung erst nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt, um eine Zweckentfremdung der Gelder zu verhindern.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) kritisieren die schlechte Informationspolitik der Behörden. Eine frühzeitige Sensibilisierung hätte den Unmut der Antragsteller in einem ohnehin verunsicherten Markt reduzieren können. Dennoch sind die Verbände erleichtert, dass die Heizungsförderung endlich angelaufen ist, und begrüßen die nun vorhandene Planungssicherheit für Branche und Verbraucher.
Herausforderungen und Hindernisse für die Marktakzeptanz
Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, hält die sorgfältige Automatisierung für entscheidend. Angesichts der erwarteten hohen Nachfrage nach Wärmepumpen in den kommenden Jahren sei eine effiziente Bearbeitung der Anträge notwendig, um Probleme zu vermeiden. Er sieht die September-Frist kritisch, akzeptiert jedoch die Notwendigkeit einer verlässlichen und ehrlichen Aussage.
Die gestaffelte Einführung der Heizungsförderung, die zunächst nur für selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer gilt, sorgt ebenfalls für Unmut. Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) kritisiert die verschiedenen Startzeitpunkte für unterschiedliche Antragstellergruppen als unnötig kompliziert. Das BMWK weist darauf hin, dass förderfähige Maßnahmen bereits begonnen werden können und Anträge bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden können.
Systemische Schwächen und der Bedarf an Reformen
Ein weiteres Problem stellt die mangelhafte Kommunikation der neuen Förderregelungen dar. Laut BDH wissen viele Immobilienbesitzer nicht, dass der Staat bis zu 70 Prozent der Investitionskosten beim Einbau einer Wärmepumpe übernimmt. Dies führt zu einer großen Verunsicherung und hemmt die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zur CO2-Reduktion in Gebäuden.
Die verzögerte Auszahlung von Fördermitteln beeinträchtigt auch die Energieberatungsbranche erheblich. Der Bundesrechnungshof und der Energieberatendenverband GIH kritisieren die späte Auszahlung als gefährlich für die Akzeptanz und Zielerreichung der Energieeffizienzprogramme. Viele Energieberater sitzen auf unbezahlten Rechnungen, was vor allem für Soloselbstständige existenzgefährdend sein kann.
Zusammengefasst zeigt sich, dass die aktuelle Praxis der Heizungsförderung und ihre Umsetzung zahlreiche Schwachstellen aufweist. Die Kritik an der verzögerten Auszahlung der Zuschüsse und der mangelhaften Informationspolitik verdeutlicht die Notwendigkeit einer besseren Planung und Kommunikation seitens der Behörden. Nur so kann die dringend benötigte Umstellung auf klimafreundliche Heiztechnologien erfolgreich und flächendeckend umgesetzt werden.