Lars Eichhorst - Energy Solutions

Luftdichtheitskonzept

Luftdichtheit im Bauwesen

Luftdichtheit ist eine grundlegende Anforderung für moderne Gebäude. Sie verhindert unkontrollierte Luftströmungen, spart Heizenergie und schützt vor Bauschäden. Besonders wichtig ist sie, um Feuchtigkeitseintrag in die Konstruktion zu vermeiden, da dieser zu Schimmelbildung und Materialschäden führen kann.

Eine undichte Gebäudehülle begünstigt den ungewollten Luftaustausch, wodurch wertvolle Heizwärme verloren geht und kalte Zugluft eindringt. Besonders im Dachbereich ist eine sorgfältige Luftdichtheit erforderlich, da warme Raumluft nach oben steigt und dort zu Kondensationsproblemen führen kann.

Neben Energieeinsparungen trägt Luftdichtheit zur Behaglichkeit und zum Schallschutz bei. Sie verhindert Zugluft und reduziert störenden Außenlärm, was den Wohnkomfort erheblich verbessert. Undichte Stellen sind keine sinnvolle Lüftungsmethode, da sie unkontrolliert und oft an ungeeigneten Stellen auftreten.

Eine dauerhaft luftdichte Bauweise stellt sicher, dass Gebäude langfristig energieeffizient und schadensfrei bleiben. Dies gilt für Neubauten ebenso wie für Modernisierungen im Bestand.

Grobkonzept zum Luftdichtheitskonzept

Ein Grobkonzept zur Luftdichtheit ist der erste Schritt, um eine energieeffiziente und schadensfreie Gebäudehülle zu planen. Es legt grundlegende Maßnahmen fest, die eine dauerhaft luftundurchlässige Konstruktion sicherstellen. Ungeregelte Luftströmungen verursachen Wärmeverluste und können durch Feuchtigkeitseintritt Schimmel und Bauschäden begünstigen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt daher eine luftdichte Gebäudehülle vor und setzt Grenzwerte für die Luftdurchlässigkeit fest. Ergänzend regeln die DIN 4108-2 den Wärmeschutz und DIN 4108-3 den Feuchteschutz sowie die DIN 4108-7 die Planungsgrundlage.

Im Grobkonzept werden kritische Bereiche wie Anschlüsse, Durchdringungen und Materialwahl definiert. Für die Umsetzung sind Architekten und ausführende Gewerke verantwortlich. Ein Blower-Door-Test nach DIN EN ISO 9972 kann zur Qualitätskontrolle dienen, indem er Leckagen aufzeigt und die Dichtheit überprüft. Vorteile einer luftdichten Bauweise sind geringere Heizkosten, Schutz vor Feuchtigkeitsschäden, höhere Behaglichkeit und verbesserter Schallschutz. Eine durchdachte Luftdichtheitsstrategie sorgt langfristig für nachhaltige und energieeffiziente Gebäude.

Der Innenputz wird an die Rohdecke und den Rohfußboden geführt
Gerätedosen vollständig in Putz und Leitung luftdicht einführen
Vorwandinstallation oder Glattstrich vor der Installation
Falsche Ausführung
Falsche Ausführung
Falsche Ausführung

Luftdichtheit vs. Winddichtheit – Wichtige Unterschiede

Luftdichtheit und Winddichtheit sind zwei zentrale Aspekte beim energieeffizienten Bauen. Während die Winddichtheit verhindert, dass Außenluft in die Dämmschicht eindringt und die Gebäudehülle auskühlt, sorgt die Luftdichtheit dafür, dass warme, feuchte Innenluft nicht durch Ritzen oder Fugen in die Baukonstruktion gelangt. Beide Maßnahmen tragen wesentlich zur Energieeinsparung und zum Schutz der Bausubstanz bei.

Eine luftdichte Bauweise reduziert Wärmeverluste und verhindert, dass sich in der Konstruktion Tauwasser sammelt, was langfristig zu Schimmel und Bauschäden führen könnte. Gleichzeitig sollte ein Gebäude dampfdiffusionsoffen sein, um einen Feuchtigkeitsausgleich zu ermöglichen. Wasserdampf kann so langsam von der warmen zur kalten Seite wandern, ohne dass sich schädliche Mengen an Kondensat bilden. Dies sorgt für ein gesundes Raumklima und schützt die Bausubstanz nachhaltig.

An sehr warmen Tagen kann sich der Diffusionsstrom umkehren, wodurch Feuchtigkeit aus der Baukonstruktion in den Innenraum abgegeben wird. Diese bauphysikalischen Prozesse sind unbedenklich und helfen, das Gebäude langfristig trocken und stabil zu halten.

Eine durchdachte Kombination aus Luftdichtheit und Winddichtheit gewährleistet eine energieeffiziente, langlebige und gesunde Bauweise.

Üblicher Verlauf der Luftdichtheitsebene (rot) und der Winddichtheitsebene (blau)

Förderungen

Gefördert werden alle Maßnahmen, die direkt für die Umsetzung und Funktion des Gebäudes notwendig sind – dazu gehören sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau.

Wenn Bauteile erneuerbare Energien nutzen und nicht unter das EEG fallen, können sie trotzdem förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich zur Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes beitragen und die jeweiligen technischen Anforderungen erfüllen. Das betrifft zum Beispiel Solardachziegel zur Sanierung eines Dachs im Rahmen einer energetischen Sanierung, Indach-Photovoltaik oder Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung.

Nicht nur die Baukosten für diese Außenbauteile, sondern auch notwendige Komponenten für die Stromverteilung werden bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt.
 

@BAFA

Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle

Eine gut gedämmte Gebäudehülle senkt den Energieverbrauch erheblich und steigert den Wohnkomfort. Daher werden verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert – von der Dämmung der Außenwände und Dachflächen bis hin zum Austausch von Fenstern und Türen. Hier erfahren Sie, welche Sanierungsschritte unterstützt werden und wie Sie davon profitieren können.

Was wird gefördert?

    
  • Dämmung von Außenwänden
    • Abbruch alter Fassadenelemente (z. B. alter Putz oder nicht thermisch getrennte Bauteile)
    • Anbringung von Wärmedämmungen an Außenwänden, Gebäudetrennfugen und Balkonen
    • Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken, z. B. Sanierung von Heizkörpernischen
    • Dämmung und Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen
    • Fassadenverkleidung und Malerarbeiten
    • Einbau fassadenintegrierter Lüftungssysteme
    • Schutzmaßnahmen gegen Klimaextreme wie Sturm oder Schlagregen
    • Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung
  • Dämmung von Dachflächen
    • Entfernung alter Dacheindeckungen und Einbringung neuer Dämmmaterialien
    • Aufdopplung und Verstärkung von Sparren zur Verbesserung der Dämmleistung
    • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
    • Neueindeckung des Daches inklusive Abdichtungsarbeiten
    • Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln und Dachfenstern
    • Maßnahmen zur Dachbegrünung zur Verbesserung des Raumklimas
    • Erneuerung von Dachrinnen, Fallrohren und Spenglerarbeiten
    • Einbau von Solardachziegeln zur nachhaltigen Energieerzeugung
  • Dämmung von Decken, Böden und Wänden gegen unbeheizte Räume
    • Bauwerkstrockenlegung und Dämmung von Kellerdecken und Bodenflächen
    • Einbringung von Kerndämmungen und Einblasdämmungen
    • Wärmedämmung an Trennwänden zu unbeheizten Bereichen
    • Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrücken
    • Wiederherstellung der Begehbarkeit von gedämmten Bodenflächen
  • Austausch und Optimierung von Fenstern und Türen
    • Austausch und Ertüchtigung bestehender Fenster, Außentüren und Fenstertüren
    • Einbau von Fenstern mit integrierter Solarstromerzeugung
    • Nachrüstung und Erneuerung von Rollläden und Sonnenschutzsystemen
    • Maßnahmen zur Einbruchhemmung wie Pilzkopfverriegelungen oder Sicherheitsverglasung
    • Abdichtung und Dämmung von Fensterfugen zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Sommerlicher Wärmeschutz
    • Förderung für den Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen wie Jalousien oder Markisen
    • Optimierte Tageslichtversorgung durch spezielle Lichtlenksysteme

Fachplanung und Baubegleitung

  • Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
    • Förderung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
    • Keine Förderung für allgemeine Fördermittelberatung.
    • Förderfähig sind zudem Leistungen zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle.
    • Beratungskosten und Gutachten für Baustoffuntersuchungen bei geplanter Wiederverwendung von Bauteilen sind förderfähig.
  • Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzhäuser
    • Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen für Effizienzhäuser mit NH-Klasse.
    • Voraussetzung: Nachhaltigkeitszertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
    • Das Zertifikat muss die Übereinstimmung mit den QNG-Anforderungen bestätigen.
    • Weitere Details zur Zertifizierung unter www.qng.info.
  • Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
    • Förderung der Leistungen unabhängiger Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten.
    • Planungs- und Beratungsleistungen ohne unabhängige Experten sind nur eingeschränkt förderfähig.
    • Für Heizungstausch gelten spezifische Förderrichtlinien – Separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind beim BAFA nicht möglich.
  • Beauftragung von Dritten
    • Zusätzlich zur Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können Dritte hinzugezogen werden.
    • Dienstleistungen Dritter müssen in direktem Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen.
    • Alle externen Leistungen müssen auf Plausibilität geprüft und dokumentiert werden.
    • Beauftragte Dritte dürfen nicht mit bauausführenden oder liefernden Unternehmen verbunden sein.
  • Mehrere Expertinnen und Experten
    • Es können mehrere Expertinnen und Experten beauftragt werden (z. B. für Planung und Umsetzung).
    • Eine Expertin bzw. ein Experte ist für den beauftragten Leistungsumfang verantwortlich.
    • Ein Experte übernimmt die Bestätigung nach Durchführung und Einreichung des Technischen Projektnachweises.

§ 35c EStG

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)

§ 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermöglicht eine Steuerermäßigung für bestimmte energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich hierbei nicht um eine Förderung, sondern um eine steuerliche Entlastung.

Welche Maßnahmen sind steuerlich begünstigt?
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Installation digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre)
Höhe der Steuerermäßigung
  • 7 % der Aufwendungen in den ersten zwei Jahren (max. 14.000 € pro Jahr)
  • 6 % der Aufwendungen im dritten Jahr (max. 12.000 €)
  • Maximal 40.000 € Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt
Bedingungen für die Steuerermäßigung
  • Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein (bezogen auf den Herstellungsbeginn).
  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Eine amtliche Bescheinigung über die Durchführung der Maßnahmen ist erforderlich.
  • Die Rechnung muss die begünstigten Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Gebäudes ausweisen.
  • Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.
Ausschlüsse von der Steuerermäßigung
  • Falls die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht wurden.
  • Wenn bereits eine Steuerermäßigung nach § 10f oder § 35a EStG in Anspruch genommen wird.
  • Bei öffentlich geförderten Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen.
Sonstige Bestimmungen
  • Bei gemeinschaftlichem Eigentum kann die Steuerermäßigung nur einmal pro Objekt beantragt werden.
  • Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Mindestanforderungen für die Maßnahmen festlegen.
Bei Fragen zum §35c wenden Sie sich bitte an Beratungsbefugte im Steuerrecht.

Wir unterstützen Sie gerne!

Die energetische Sanierung Ihres Gebäudes kann eine große Herausforderung sein – aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen!
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Ob Fördermöglichkeiten, individuelle Beratung oder die Planung Ihrer Maßnahmen – wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie energieeffizient und zukunftssicher zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung.

Energieausweis und Heizlastberechnung

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen die Ausstellung von Energieausweisen und die Durchführung von Heizlastberechnungen an.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • iSFP
  • Heizlastberechnungen
  • Beratung und Planung

Wir beraten Sie und erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.