Die thermische Gebäudehülle
Die Gebäudehülle bildet die physische Grenze zwischen dem Innenraum eines Bauwerks und der äußeren Umgebung oder angrenzenden Gebäudeteilen. Sie umfasst sämtliche Außenbauteile und spielt eine zentrale Rolle für die Energieeffizienz, den Schutz und die Gestaltung eines Gebäudes. Trotz ihrer weit verbreiteten Nutzung gibt es keine einheitliche Definition, die all ihre modernen Funktionen abdeckt.
Oft wird der Fokus auf die thermische Gebäudehülle gelegt – also die physikalische Trennung von Innen- und Außenraum zur Minimierung von Wärmeverlusten. Dabei werden jedoch viele weitere essenzielle Aspekte außer Acht gelassen. Die Gebäudehülle schützt nicht nur vor Witterungseinflüssen, sondern trägt auch zur Energieeffizienz, Schalldämmung, Sicherheit und Behaglichkeit bei. Sie reguliert den Energiefluss, reduziert Lärmbelastung, gewährleistet Privatsphäre und übernimmt statische sowie gestalterische Aufgaben. Zudem dient sie als Barriere gegen äußere Gefahren wie Einbruch oder extreme Wetterbedingungen.
Durch eine optimierte Gebäudehülle lassen sich langfristig Energiekosten senken, der Wohnkomfort steigern und nachhaltige Bauweisen fördern.

Wärmeverluste
Als Ihr Energieberater möchte ich Ihnen verdeutlichen, wie wichtig eine gut gedämmte Gebäudehülle für den Energieverbrauch und den Wohnkomfort ist. Wärmeverluste über die Hülle eines Gebäudes werden als Transmissionswärmeverluste (HT‘) bezeichnet. Diese Verluste müssen durch die Heizung ausgeglichen werden, was sich direkt auf Ihre Heizkosten auswirkt. Durch eine effektive Wärmedämmung können Sie diese Verluste erheblich reduzieren und somit nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch den Wohnkomfort verbessern. Besonders Wärmebrücken sollten dabei nicht unterschätzt werden. Sie sind Bereiche, an denen Wärme schneller nach außen entweicht, was zu höheren Energieverlusten und möglicherweise sogar zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbildung führen kann. Eine sorgfältige Planung und fachgerechte Umsetzung von Dämmmaßnahmen helfen Ihnen, diese Schwachstellen zu vermeiden und langfristig Energiekosten zu senken. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die optimale Lösung für Ihr Gebäude zu finden.
Durch eine optimierte Gebäudehülle lassen sich langfristig Energiekosten senken, der Wohnkomfort steigern und nachhaltige Bauweisen fördern.

Förderungen
Gefördert werden alle Maßnahmen, die direkt für die Umsetzung und Funktion des Gebäudes notwendig sind – dazu gehören sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau.
Wenn Bauteile erneuerbare Energien nutzen und nicht unter das EEG fallen, können sie trotzdem förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich zur Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes beitragen und die jeweiligen technischen Anforderungen erfüllen. Das betrifft zum Beispiel Solardachziegel zur Sanierung eines Dachs im Rahmen einer energetischen Sanierung, Indach-Photovoltaik oder Fenster mit integrierter Solarstromerzeugung.
Nicht nur die Baukosten für diese Außenbauteile, sondern auch notwendige Komponenten für die Stromverteilung werden bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt.

Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle
Eine gut gedämmte Gebäudehülle senkt den Energieverbrauch erheblich und steigert den Wohnkomfort. Daher werden verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert – von der Dämmung der Außenwände und Dachflächen bis hin zum Austausch von Fenstern und Türen. Hier erfahren Sie, welche Sanierungsschritte unterstützt werden und wie Sie davon profitieren können.
Was wird gefördert?
-
- Dämmung von Außenwänden
- Abbruch alter Fassadenelemente (z. B. alter Putz oder nicht thermisch getrennte Bauteile)
- Anbringung von Wärmedämmungen an Außenwänden, Gebäudetrennfugen und Balkonen
- Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken, z. B. Sanierung von Heizkörpernischen
- Dämmung und Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen
- Fassadenverkleidung und Malerarbeiten
- Einbau fassadenintegrierter Lüftungssysteme
- Schutzmaßnahmen gegen Klimaextreme wie Sturm oder Schlagregen
- Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung
- Dämmung von Dachflächen
- Entfernung alter Dacheindeckungen und Einbringung neuer Dämmmaterialien
- Aufdopplung und Verstärkung von Sparren zur Verbesserung der Dämmleistung
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
- Neueindeckung des Daches inklusive Abdichtungsarbeiten
- Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln und Dachfenstern
- Maßnahmen zur Dachbegrünung zur Verbesserung des Raumklimas
- Erneuerung von Dachrinnen, Fallrohren und Spenglerarbeiten
- Einbau von Solardachziegeln zur nachhaltigen Energieerzeugung
- Dämmung von Decken, Böden und Wänden gegen unbeheizte Räume
- Bauwerkstrockenlegung und Dämmung von Kellerdecken und Bodenflächen
- Einbringung von Kerndämmungen und Einblasdämmungen
- Wärmedämmung an Trennwänden zu unbeheizten Bereichen
- Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrücken
- Wiederherstellung der Begehbarkeit von gedämmten Bodenflächen
- Austausch und Optimierung von Fenstern und Türen
- Austausch und Ertüchtigung bestehender Fenster, Außentüren und Fenstertüren
- Einbau von Fenstern mit integrierter Solarstromerzeugung
- Nachrüstung und Erneuerung von Rollläden und Sonnenschutzsystemen
- Maßnahmen zur Einbruchhemmung wie Pilzkopfverriegelungen oder Sicherheitsverglasung
- Abdichtung und Dämmung von Fensterfugen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Förderung für den Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen wie Jalousien oder Markisen
- Optimierte Tageslichtversorgung durch spezielle Lichtlenksysteme
Fachplanung und Baubegleitung
- Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung
- Förderung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Keine Förderung für allgemeine Fördermittelberatung.
- Förderfähig sind zudem Leistungen zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle.
- Beratungskosten und Gutachten für Baustoffuntersuchungen bei geplanter Wiederverwendung von Bauteilen sind förderfähig.
- Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzhäuser
- Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen für Effizienzhäuser mit NH-Klasse.
- Voraussetzung: Nachhaltigkeitszertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
- Das Zertifikat muss die Übereinstimmung mit den QNG-Anforderungen bestätigen.
- Weitere Details zur Zertifizierung unter www.qng.info.
- Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
- Förderung der Leistungen unabhängiger Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten.
- Planungs- und Beratungsleistungen ohne unabhängige Experten sind nur eingeschränkt förderfähig.
- Für Heizungstausch gelten spezifische Förderrichtlinien – Separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind beim BAFA nicht möglich.
- Beauftragung von Dritten
- Zusätzlich zur Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können Dritte hinzugezogen werden.
- Dienstleistungen Dritter müssen in direktem Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen.
- Alle externen Leistungen müssen auf Plausibilität geprüft und dokumentiert werden.
- Beauftragte Dritte dürfen nicht mit bauausführenden oder liefernden Unternehmen verbunden sein.
- Mehrere Expertinnen und Experten
- Es können mehrere Expertinnen und Experten beauftragt werden (z. B. für Planung und Umsetzung).
- Eine Expertin bzw. ein Experte ist für den beauftragten Leistungsumfang verantwortlich.
- Ein Experte übernimmt die Bestätigung nach Durchführung und Einreichung des Technischen Projektnachweises.
§ 35c EStG
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
§ 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermöglicht eine Steuerermäßigung für bestimmte energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich hierbei nicht um eine Förderung, sondern um eine steuerliche Entlastung.
Welche Maßnahmen sind steuerlich begünstigt?
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Installation digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre)
Höhe der Steuerermäßigung
- 7 % der Aufwendungen in den ersten zwei Jahren (max. 14.000 € pro Jahr)
- 6 % der Aufwendungen im dritten Jahr (max. 12.000 €)
- Maximal 40.000 € Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt
Bedingungen für die Steuerermäßigung
- Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein (bezogen auf den Herstellungsbeginn).
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
- Eine amtliche Bescheinigung über die Durchführung der Maßnahmen ist erforderlich.
- Die Rechnung muss die begünstigten Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Gebäudes ausweisen.
- Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.
Ausschlüsse von der Steuerermäßigung
- Falls die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht wurden.
- Wenn bereits eine Steuerermäßigung nach § 10f oder § 35a EStG in Anspruch genommen wird.
- Bei öffentlich geförderten Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen.
Sonstige Bestimmungen
- Bei gemeinschaftlichem Eigentum kann die Steuerermäßigung nur einmal pro Objekt beantragt werden.
- Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Mindestanforderungen für die Maßnahmen festlegen.
- 7 % der Aufwendungen in den ersten zwei Jahren (max. 14.000 € pro Jahr)
- 6 % der Aufwendungen im dritten Jahr (max. 12.000 €)
- Maximal 40.000 € Steuerermäßigung je begünstigtem Objekt
Bedingungen für die Steuerermäßigung
- Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein (bezogen auf den Herstellungsbeginn).
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
- Eine amtliche Bescheinigung über die Durchführung der Maßnahmen ist erforderlich.
- Die Rechnung muss die begünstigten Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Gebäudes ausweisen.
- Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.
Ausschlüsse von der Steuerermäßigung
- Falls die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht wurden.
- Wenn bereits eine Steuerermäßigung nach § 10f oder § 35a EStG in Anspruch genommen wird.
- Bei öffentlich geförderten Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen.
Sonstige Bestimmungen
- Bei gemeinschaftlichem Eigentum kann die Steuerermäßigung nur einmal pro Objekt beantragt werden.
- Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Mindestanforderungen für die Maßnahmen festlegen.
- Falls die Aufwendungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht wurden.
- Wenn bereits eine Steuerermäßigung nach § 10f oder § 35a EStG in Anspruch genommen wird.
- Bei öffentlich geförderten Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen.
Sonstige Bestimmungen
- Bei gemeinschaftlichem Eigentum kann die Steuerermäßigung nur einmal pro Objekt beantragt werden.
- Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Mindestanforderungen für die Maßnahmen festlegen.
Wir unterstützen Sie gerne!
Die energetische Sanierung Ihres Gebäudes kann eine große Herausforderung sein – aber Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen!
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Ob Fördermöglichkeiten, individuelle Beratung oder die Planung Ihrer Maßnahmen – wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie energieeffizient und zukunftssicher zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung.
Energieausweis und Heizlastberechnung
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen die Ausstellung von Energieausweisen und die Durchführung von Heizlastberechnungen an.
Unsere Leistungen umfassen:
- iSFP
- Heizlastberechnungen
- Beratung und Planung
Wir beraten Sie und erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.