Lars Eichhorst - Energy Solutions

277 Bestandsturbinen sind 2024 in Deutschland zurück gebaut worden, während nur 250 Anlagen aufgebaut wurden. Dank vierfacher Leistung gegenüber alten Anlagen wurde letztlich dennoch knapp ein Gigawatt Netto zugebaut.

In den Installationszahlen der Onshore-Windenergie spiegelt sich das Bekenntnis der Regierung zu den Erneuerbaren nicht eindeutig wider. Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 27 Windturbinen mehr abgebaut als neu errichtet. Laut einer Auswertung der Deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbands Windenergie (BWE) und VDMA Power Systems wurden 250 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von 1,3 GW neu installiert, während 277 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 379 MW abgebaut wurden. Dies bedeutet, dass die durchschnittliche Leistung pro abgebauter Anlage 1,37 MW beträgt, während die neu errichteten Anlagen im Durchschnitt 5,2 MW pro Turbine leisten. Dennoch reicht der Nettozubau von 929 MW bei weitem nicht aus, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau bleibt hinter den Anforderungen zurück, die für das Erreichen des Ziels von 115 GW bis 2030 notwendig sind. Auch liegt der aktuelle Bruttozubau unter dem Zubau von 1,6 GW im Vergleichszeitraum 2023.

Es bleibt weiterhin erforderlich, bestehende Hürden zu beseitigen. Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Förderung des Windenergieausbaus ergriffen, die nun Wirkung zeigen: Im ersten Halbjahr sind die Neugenehmigungen um 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Zuschläge der letzten Ausschreibungsrunden befinden sich auf einem hohen Niveau und die Verfahrenslaufzeiten von der Antragstellung bis zur Genehmigungserteilung sind erstmals seit Jahren gesunken. Um jedoch den notwendigen Zubau zu erreichen, müssen genehmigte Projekte auch realisiert werden. Laut BWE sind daher weiterhin politische Maßnahmen notwendig.

Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE), betonte, dass die Neugenehmigungen und Zuschläge in den Ausschreibungsrunden auf Rekordniveau liegen. Dieser positive Trend müsse jedoch über die Legislaturperiode hinaus verstetigt und dynamisiert werden: „Um die Lücke zwischen tatsächlichem Zubau und dem angestrebten politischen Ausbaupfad zu minimieren und Investitionsentscheidungen zu fördern, sind weitere Anstrengungen erforderlich.“ Bund und Länder müssten weiterhin bürokratische und administrative Hürden abbauen und Planungssicherheit für die Finanzierung der Projekte gewährleisten. „Abrupte Änderungen bei der EEG-Finanzierung bewirken das Gegenteil. Wir sehen weiterhin hohen Handlungsbedarf beim Tempo der Flächenausweisungen und beim Abbau von Realisierungshürden. Mit Repowering, dem vollständigen Ersatz alter Anlagen durch moderne Maschinen, kann schneller Leistungszuwachs erzielt werden.“

Windenergieanlagen, die bisher nicht repowert wurden und nicht ersatzlos stillgelegt sind, befinden sich nach 20 geförderten Betriebsjahren im ungeförderten Weiterbetrieb. Ende Juni 2024 betraf dies knapp 9.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 10 GW. Durch Repowering könnten diese 10 GW leicht auf 50 GW gesteigert werden.

Im ersten Halbjahr 2024 führte Nordrhein-Westfalen mit einem Zubau von 298 MW den Bundesländervergleich an, knapp gefolgt von Niedersachsen mit 296 MW. Schleswig-Holstein, das in den Jahren 2022 und 2023 den höchsten Zubau verzeichnete, erreichte mit 247 MW den dritten Platz. Neben den Stadtstaaten verzeichneten das Saarland und Thüringen im ersten Halbjahr 2024 keinen Zubau. Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen trugen mit maximal 10 Windenergieanlagen nur geringfügig zum weiteren Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland bei.

Im ersten Halbjahr 2024 wurden zwei Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land durchgeführt. Während in der ersten Runde im Februar das vorgesehene Volumen vollständig ausgeschrieben wurde, erhöhte man in der zweiten Runde im Mai die Ausschreibungsmenge zunächst um einen Teil der im Vorjahr nicht bezuschlagten Volumina. Aufgrund mangelnden Wettbewerbs wurde sie jedoch wieder reduziert. Insgesamt lag die ausgeschriebene Menge in beiden Runden bei 5.282 MW, wobei 4.175 MW tatsächlich bezuschlagt wurden. Trotz der Unterzeichnung stellt diese Menge einen neuen Rekord dar. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 7,33 ct/kWh, knapp unter dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Veränderungen hinsichtlich des Höchstwerts und der mittleren Zuschlagswerte.