Lars Eichhorst - Energy Solutions

Die Nutzung eines Steckersolargeräts erfordert weiterhin die Genehmigung der Eigentümer, da gesetzliche Änderungen noch ausstehen.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Mietrecht (BGB) und das Wohnungseigentumsrecht (WEG) zu ändern, um die Installation von Plug-in-Solargeräten in Mehrfamilienhäusern zu vereinfachen. Die erweiterte Maßnahmenbibliothek beinhaltet nun die Nutzung von Plug-in-Systemen für Solarenergie. Wohnungseigentümer könnten somit das Recht erlangen, auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses eine Solaranlage zu installieren. Allerdings sind die legislativen Vorschläge noch in der Beratung der Bundestagsausschüsse. Laut Holger Freitag, dem Rechtsanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB), wird die Installation einer Anlage auf dem eigenen Balkon als normaler baulicher Wandel angesehen, der gemäß dem geltenden Recht mit einfacher Mehrheit in der Eigentümerversammlung beschlossen werden kann.

Bei Problemen mit anderen Eigentümern empfiehlt es sich, auf eine legitime Änderung zu warten.

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk installieren möchten, ist es nicht möglich, eine angemessene Entscheidung beim Eigentümertreffen vor der Installation zu treffen. “Es wäre klüger, auf die Kraft der neuen Verordnung zu warten, denn wer weiß, ob die nach geltendem Recht erforderliche Mehrheit für die Genehmigung der Maßnahme stimmen wird”, sagt Freitag. Es ist ratsam, die Situation im Haus zu überprüfen, bevor ein System erworben wird, das bereits auf dem Markt für den kommerziellen Gebrauch erhältlich ist: Wo wäre die Installation sinnvoll? Welche Präferenzen habe ich? Gibt es Pläne für zusätzliche Energieaktionen? Wie können die eingesetzten Energiemaßnahmen kombiniert und effizienter gestaltet werden?

Herkunft: GEB-Info / VPB / jb