Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Entwurf einer Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen.
Diese zweite Konsultation dient als Vorbereitung auf die finale Entscheidung im Spätsommer 2024. Die Bundesnetzagentur plant, die Festlegung im dritten Quartal 2024 zu erlassen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.
Die Bundesnetzagentur zielt darauf ab, Netzbetreiber, die durch den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung besonders hohe Kosten tragen, zu entlasten und eine gerechtere Kostenbeteiligung aller Stromverbraucher zu erreichen. Nachdem die Bundesnetzagentur das Modell im Dezember 2023 in einem Eckpunktepapier vorgestellt hatte, gingen während einer ersten Konsultation 102 Stellungnahmen ein. Diese wurden ausgewertet und führten zur Weiterentwicklung des Modells. Das Resultat ist der jetzt veröffentlichte Festlegungsentwurf.
Gestuftes Modell
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verfolgt weiterhin ein abgestuftes Modell. Zunächst wird geprüft, ob ein Netzbetreiber durch den Ausbau erneuerbarer Energien besonders kostenbelastet ist. Dafür definiert die BNetzA eine Kennzahl, die die Leistung der erneuerbaren Energieerzeugung ins Verhältnis zur Verbrauchslast setzt. Neu ist, dass jetzt auch die Rückspeisung aus Netzen anderer Betreiber berücksichtigt wird, was die individuellen Kennzahlen erhöht.
Überschreitet die Kennzahl eines Betreibers den Schwellenwert von 2, dürfen die ermittelten Mehrkosten bundesweit umgelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat einen Korrekturfaktor von 10 % eingeführt, um mögliche andere Einflussfaktoren zu berücksichtigen, sodass 90 % der Mehrkosten weiterberechnet werden können. Dadurch sinken in den betroffenen Gebieten die Netzentgelte.
Momentan könnten 26 Netzbetreiber ihre zusätzlichen Kosten umlegen. In diesen Gebieten könnten die Netzentgelte um bis zu 39 % fallen. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh würde so bis zu 200 Euro einsparen. Im dritten Schritt erhalten die Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Mehrkosten, die laut BNetzA auf alle Stromverbraucher bundesweit verteilt werden können.