Lars Eichhorst - Energy Solutions

Um die Flexibilitätspotenziale von Industrie und Gewerbe zu heben, sollen diese ihren Verbrauch an die tatsächliche Situation im Stromnetz anpassen. Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag veröffentlicht, wie dies über die Netzentgelte angereizt werden kann.

Reform der Netzentgelte: Flexibilisierung des Stromverbrauchs gefordert

Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Netzentgelte für Industriekunden, um den Stromverbrauch besser an das Angebot im Netz anzupassen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Die bisherigen Netzentgeltrabatte entsprechen nicht mehr den Anforderungen eines Stromsystems, das zunehmend durch erneuerbare Energien geprägt ist. Wir möchten ein systemdienliches Verbrauchsverhalten der Industrie fördern.“

Übergang zu einem flexiblen System

Industrie- und Gewerbebetriebe sollen künftig reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie bei hohem Stromangebot mehr Strom nutzen. Ebenso sollen sie bei geringem Stromangebot durch Reduzierung ihres Verbrauchs von einer Reduktion der Netzentgelte profitieren. Müller betont: „Wir schlagen einen Übergang von einem starren zu einem flexiblen System vor und möchten dies mit allen Akteuren intensiv diskutieren.“ Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde bereits zur Verbändekonsultation freigegeben.

Dynamische Anpassung an die Netzsituation

Der Ansatz zielt darauf ab, insbesondere stromintensive Unternehmen dazu zu motivieren, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation zu reagieren. Diese spiegelt sich vor allem in den Preisen an der Strombörse wider. Durch eine Anpassung der Netzentgeltprivilegien an die tatsächliche Netzsituation soll das Marktsignal gestärkt werden.

Flexibilität belohnen

Unternehmen, die ihre Stromabnahme in Zeiten niedriger Preise signifikant erhöhen und in Hochpreiszeiten deutlich reduzieren, sollen weiterhin von Privilegien profitieren. Diese Anreize sollen dazu führen, dass Unternehmen ein netzdienliches Verhalten zeigen und somit zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.

Technische Voraussetzungen in Unternehmen

Die Umsetzung des Anreizmechanismus hängt stark von den technischen Möglichkeiten der Betriebe ab, Mengen- und Preisentwicklungen zu prognostizieren und flexibel darauf zu reagieren. Die Bundesnetzagentur betont, dass es Übergangsfristen geben wird, um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und Flexibilitätspotenziale zu erschließen.

Regionale Ausnahmen in Betracht gezogen

In Regionen mit wenigen dezentralen Ökostromanlagen könnten Netzengpässe entstehen, wenn der Stromverbrauch in Niedrigpreiszeiten steigt. Um diese Problematik zu adressieren, erwägt die Bundesnetzagentur regionale Ausnahmen, bis der Netzausbau eine bundesweit gleichmäßige Stärkung des Marktsignals ermöglicht.

Das Eckpunktepapier finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download. Die Konsultation endet am 18. September 2024. Die Reform soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.