Bundesnetzagentur legt Kriterien für “Nutzen statt Abregeln 2.0” fest
Die Bundesnetzagentur hat spezifische Kriterien festgelegt, die sogenannte zuschaltbare Lasten erfüllen müssen, um an der Maßnahme „Nutzen statt Abregeln 2.0“ teilzunehmen. Diese Regelung zielt darauf ab, erneuerbaren Strom zu nutzen, der andernfalls aufgrund fehlender Netzkapazitäten abgeregelt werden müsste. „Wir schaffen damit die Möglichkeit, überschüssigen Ökostrom effektiv zu nutzen“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ausgleich von Netzengpässen
Aktuell müssen insbesondere Windkraftanlagen in Engpassregionen gedrosselt werden, da der erzeugte Strom nicht ins Netz eingespeist werden kann. Dies gilt auch für Photovoltaikanlagen, die in Spitzenzeiten, wie zur Mittagszeit, überschüssigen Solarstrom produzieren. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sollen zuschaltbare Lasten in sogenannten Entlastungsregionen den überschüssigen Strom aufnehmen.
Definition und Segmente zuschaltbarer Lasten
Die Bundesnetzagentur definiert zuschaltbare Lasten in drei Segmenten:
1. Großwärmepumpen und Elektrolyseure, die neu errichtet werden.
2. Andere elektrische Wärmeerzeuger, die fossile Wärmeerzeugung ersetzen.
3. Netzgekoppelte Speicher, die ebenfalls als zuschaltbare Last gelten.
Diese Einrichtungen müssen in der Lage sein, die überschüssigen Strommengen, die sonst abgeregelt würden, aufzunehmen. Dies kann durch technische Steuerungen durch den Anlagenbetreiber oder den Stromlieferanten erfolgen.
Spezielle Anforderungen und Einschränkungen
Es gelten besondere Anforderungen für die Teilnahme: Elektrische Wärmeerzeuger dürfen kurz vor der Registrierung als zuschaltbare Last nur bis zu zwei Prozent ihrer Leistung im Volllastbetrieb erreichen. Für Batteriespeicher gibt es zudem die Auflage, während prognostizierter Engpässe ausschließlich überschüssigen Ökostrom zu speichern. Elektrolyseure und Großwärmepumpen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn sie nach dem 29. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden.
Testphase und zukünftige Pläne
Die Bundesnetzagentur startet am 1. Oktober 2024 eine zweijährige Testphase, in der ein vereinfachtes Zuteilungsverfahren für die Vergütung der zuschaltbaren Lasten angewendet wird. Parallel dazu wird ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren entwickelt, das ab dem 1. April 2025 starten soll, um die zuschaltbaren Kapazitäten zu versteigern. Dies entspricht den aktuellen Verfahren bei anderen Netzdienstleistungen.
Alle Kriterien für die zuschaltbaren Lasten finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.