
Peter bewertet die Ankündigung der Bundesregierung kritisch, ab 2025 während der Negativpreisphasen auf dem Strommarkt – also bei wetterbedingter Überschussproduktion von Wind- und Solaranlagen – den Erneuerbare-Energien-Anlagen die Vergütung bereits ab der ersten Minute zu verweigern. Laut einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 entfällt die Vergütung für Grünstromeinspeiser nach stundenlanger Überversorgung des Strommarktes, wobei die Abnehmer sogar Geld für den kurzfristigen Stromeinkauf erhalten. Ursprünglich trat diese Regelung nach sechs Stunden Negativpreisphasen in Kraft. Seit 2021 wird die Vergütung bereits nach vier Stunden eingestellt.
Peter kritisiert die Ankündigung im Rahmen der Wachstumsinitiative, dass bereits Erneuerbare-Energien-Kleinstanlagen ab einer Mindestnennleistung von 25 Kilowatt (kW) zur Stromdirektvermarktung an den Strombörsen verpflichtet werden sollen, als hochriskant. Er argumentiert, dass Anlagen dieser Größe noch nicht für den freien Stromhandel geeignet sind. Die Bundesregierung plant, ab 2025 die Teilnahme an der Direktvermarktung in drei jährlichen Schritten auf immer kleinere Anlagen auszuweiten, um die aktuelle Mindestgröße von 100 kW auf 25 kW zu reduzieren. Peter weist darauf hin, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Prozesse des Stromhandels zu digitalisieren und bis Anfang 2026 auch für die kleinsten Handelsmengen massentauglich zu machen. Er betont, dass die Regierung die Einbeziehung der Kleinstanlagen in die Direktvermarktung erst dann erwägen sollte, wenn die Massentauglichkeit gewährleistet ist.