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Entwicklung der Energiepreise
In der Wärmeversorgung sind Fernwärme, Erdgas und Erdöl die vorherrschenden Heizmedien. Die Preisentwicklung ist unterschiedlich und kann je nach Region und Anbieter stark schwanken. Die Durchschnittswerte zeigen jedoch eine deutliche Tendenz:
● Der Preis für Fernwärme ist zwischen Januar 2023 und März 2024 durchschnittlich um 15 % gestiegen.
● Verbraucher mit Erdgas-Grundversorgungstarifen erlebten im gleichen Zeitraum eine Preiserhöhung von etwa 50 %, während Verbraucher mit Erdgas-Sondertarifen teilweise sogar Anstiege von über 50 % verzeichneten.
● Bei Heizöl betrug der Anstieg rund 30 %, wobei viele Haushalte noch das in den Vormonaten eingelagerte, günstigere Heizöl genutzt haben.
Im Vergleich zu Heizöl und Erdgas war Fernwärme weitestgehend von den starken Preisanstiegen ausgenommen. Diese Form der Wärmeversorgung gründet sich meist auf langfristige Verträge, was bedeutet, dass Preisanpassungen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Außerdem wird Fernwärme oft aus verschiedenen Quellen, einschließlich erneuerbarer Energien und Abwärme, gewonnen.
Entwicklung der Kosten
Das Heizmedium wirkt sich somit auch auf die Kosten für Heizung und Warmwasser einschließlich der Nebenkosten aus.
● Bei Fernwärme beträgt die durchschnittliche Zahlung eines Haushalts für das Jahr 2023 13,3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, was nur 3 % mehr als im Jahr 2022 ist.
● Die Kosten für Erdgas liegen bei 14,9 Euro – ein Anstieg um 24,9 %.
● Für Heizöl betragen die Kosten 15,7 Euro – ein Anstieg um 25,3 %.
Aus der Statistik geht auch hervor: Je größer das Gebäude, desto niedriger sind der Verbrauch und die Kosten pro Haushalt. Zum Beispiel bei Erdgas: In einem Gebäude mit 2 bis 5 Wohneinheiten zahlt ein Haushalt 16,5 Euro pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser, einschließlich Nebenkosten. In Gebäuden mit 6 bis 10 Wohneinheiten fällt dieser Betrag auf 15,3 Euro und in Gebäuden mit 11 bis 50 Wohneinheiten auf 15,14 Euro.
Verbrauchsabrechnung spart CO2
Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung wird als eines der wichtigsten Mittel angesehen, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und die CO2-Emissionen zu senken. Das Prinzip “Jeder zahlt nur für seinen eigenen Verbrauch” fördert bei den Bewohnern ein energiebewusstes Verhalten. Die Heizkostenverordnung, die rechtliche Basis für diese Abrechnungen, wurde seit ihrer Einführung im Jahr 1981 mehrmals überarbeitet. Die neueste Version trat im Dezember 2021 in Kraft und umfasst verschiedene neue Anforderungen: fernauslesbare Messtechnik, halbjährliche Verbrauchsinformationen, detailliertere Angaben in der Heizkostenabrechnung und die Möglichkeit, an ein Smart Meter Gateway angeschlossen zu werden.
Quelle: Minol