Im vergangenen Jahr hat Niedersachsen einen neuen Rekord aufgestellt. Die Handwerker des Bundeslandes errichteten 2023 Solaranlagen mit einer Gesamtkapazität von 1.411 Megawatt. Dies übertrifft das Vorjahr, in dem 614 Megawatt neu installiert wurden, um mehr als das Doppelte. Bis Ende 2023 waren somit etwa sieben Gigawatt an Photovoltaikanlagen in Niedersachsen in Betrieb.
Genehmigungen und Regeln vereinfacht
Etwa 60 Prozent der neu installierten Photovoltaik-Kapazität werden von privaten Haushalten getragen. Energieminister Christian Meyer sieht die Gründe hierfür unter anderem in den Vereinfachungen des Baurechts und der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Niedersachsen hat beispielsweise die Mindestabstände zwischen Dächern und zu Nachbardächern reduziert.
Des Weiteren sind nun auch denkmalgeschützte Gebäude für die Installation von Photovoltaikanlagen zugelassen. „Die Projektgruppe Photovoltaik der Taskforce Energiewende und die Servicestelle Erneuerbare Energien bemühen sich um Klarheit und Vereinfachung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen, wo immer dies möglich ist. Mit der Freiflächensolarverordnung ermöglichte Niedersachsen den Bau von dreimal mehr Freiflächenanlagen in sogenannten benachteiligten Gebieten“, erklärt Christian Meyer.
Hauseigentümer senken ihre Stromkosten
Private Hauseigentümer:innen und zunehmend auch Mieter:innen auf ihren Balkonen sind ein wichtiger Antrieb und Vorbild für den Ausbau der Photovoltaik, hebt Meyer hervor. „Durch den Einsatz ihrer privaten Anlagen tragen sie nicht nur wesentlich zum Klimaschutz bei, sondern können auch ihre Stromkosten deutlich reduzieren und eine größere Unabhängigkeit in der Energieversorgung erlangen“, erläutert der Energieminister.
Er nennt beispielhaft Oldenburg, wo im deutschlandweiten Vergleich die meisten Solaranlagen installiert sind. „Letztes Jahr wurden in Oldenburg 2.656 Photovoltaikanlagen errichtet, was einer Rate von 15,6 Anlagen pro 1.000 Einwohner gleichkommt. Oldenburg hat damit hervorragende Arbeit geleistet“, unterstreicht Meyer.
Solarpflicht gilt jetzt auch für öffentliche Gebäude
Das Land setzt bei seinen Gebäuden ein gutes Beispiel: Ab diesem Jahr ist vorgeschrieben, dass alle öffentlichen Neubauten, von Schulen bis zu Finanzämtern, mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet sein müssen. Die Installation von Solaranlagen auf Landesgebäuden wird in den nächsten Jahren noch deutlich erweitert. Niedersachsen verfügt über etwa 5.500 Bauwerke. Für diese gibt es bereits ein Solarkataster, das für jedes Gebäude die Dachgröße und -neigung sowie hinderliche Dachstrukturen wie Schornsteine, Lüftungsanlagen, Dachgauben oder Bäume verzeichnet.
20.000 Quadratmeter für Photovoltaik
Die aktuellen Pläne des Landes umfassen die Installation von Solarmodulen auf etwa 20.000 Quadratmetern öffentlicher Dachflächen in diesem Jahr. Zu den betroffenen Gebäuden zählen das Dienstgebäude des Innenministeriums in Hannover, die Justizvollzugsanstalten in Hannover und Sehnde sowie die Hochschule Hannover. Die Eignungsprüfung für alle Dachflächen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, welche eine notwendige Bedingung für die Installation von Solaranlagen darstellt.
Mehr solare Parkplätze
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Solarpflicht auch für alle privaten Neubauten sowie bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Gebäude gelten, sofern das Dach eine Fläche von mehr als 50 Quadratmetern aufweist. Zudem wird in Niedersachsen die Solarpflicht für Parkplätze reduziert. Während bisher alle neuen Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen eine Solarüberdachung benötigten, wird diese Anforderung ab 2025 für neue Parkplätze mit mindestens 25 Stellplätzen gelten.
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Gewerbeflächen bisher noch zu wenig genutzt
Der Energieminister erkennt ein großes und bisher ungenutztes Potenzial besonders im Gewerbesektor. „Laut einer Studie bieten allein die großen Dachflächen von Logistik- und Industriegebäuden über 5.000 Quadratmetern in Niedersachsen ein Potenzial von etwa drei Gigawatt“, erklärt Meyer. In diesem Sektor werden bisher weniger als 10 Prozent der geeigneten Dächer für Photovoltaikanlagen genutzt. Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Solarpflicht für den Neubau von baulichen Anlagen und gewerblichen Gebäuden könnte hier eine positive Wirkung entfalten.
Zwölf Prozent sind Solarparks
In Niedersachsen sind auf Freiflächen derzeit Solarparks mit einer Gesamtleistung von 844 Megawatt in Betrieb. Dies entspricht etwa zwölf Prozent der gesamten installierten Leistung. Laut niedersächsischem Klimaschutzgesetz sollen 0,5 Prozent der Landesfläche für Solarparks zur Verfügung stehen, wobei auch versiegelte Flächen wie Parkplätze einbezogen werden. Die großen Parkplatzflächen des Landes allein haben das Potenzial, fünf Gigawatt Leistung zu erzeugen.
Solaranlagen auf Landesflächen
Auch geeignete Freiflächen auf staatlichen Grundstücken werden in Betracht gezogen. So verweist das Energieministerium beispielsweise auf die Solaranlagen auf dem Gelände des Gefängnisses in Uelzen, die in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Uelzen im Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Auf einer Fläche von über 30.000 Quadratmetern erzeugt die Anlage jährlich etwa sechs Millionen Kilowattstunden Strom, was ungefähr zehn Prozent des Strombedarfs der Stadt Uelzen entspricht.
Das Projekt dient als Vorlage für die Realisierung des Vorhabens, eigene Freiflächen für die Solarenergiegewinnung zu nutzen. Dabei stellt das Land Niedersachsen die Flächen für die Anlagen bereit, während verschiedene Stadtwerke die Generatoren darauf errichten und betreiben.
Quelle: EE