
Für Eigenheimbesitzer, die auf eine klimafreundliche Heizung mit wasserführenden Pellets umsteigen, kann eine Förderung von bis zu 70 % in Anspruch genommen werden, wie der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik informiert. Diese Förderung ist mehrstufig und variiert je nach verwendeter Heiztechnik und dem Einkommen des Antragstellers. Die Basisförderung beträgt 30 % für alle, die ihre Heizsysteme auf mindestens 65 % erneuerbare Energieträger umrüsten. Bis Ende 2028 gibt es zusätzlich einen Klimaschutzbonus von 20 % für diejenigen, die ihre alten Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Zudem wird eine Emissionsreduktionszulage von 2.500 Euro für Biomasseheizungen gewährt, die weniger als 2,5 Milligramm Staub pro Quadratmeter ausstoßen. Haushalte, die bis zu 40 % ihres Gesamteinkommens für Heizkosten aufwenden, erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %.
Wichtige Hinweise zur Beantragung
Um den Zuschuss für wasserführende Pelletöfen zu erhalten, müssen diese mit Photovoltaik, einer thermischen Anlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Die Förderung ist auf maximal 70 % der anfallenden Kosten begrenzt. Zusätzlich wird die Emissionsreduktionszulage gewährt. Im optimalen Fall können Antragsteller von der KfW einen Zuschuss von bis zu 23.500 EUR erhalten, wenn die förderfähigen Kosten 30.000 EUR nicht überschreiten. Der Förderantrag ist nach Abschluss eines entsprechenden Liefer- oder Dienstleistungsvertrags mit einem Fachunternehmen elektronisch bei der KfW einzureichen. Der Vertrag muss zudem eine Klausel über die mögliche Auflösung oder Rücknahme der Förderung enthalten und als Teil des Vertragspreises festgelegt sein. Der geplante Zeitpunkt der Umsetzung muss angegeben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Durchführung der Arbeiten erst nach Erhalt der Zustimmung der KfW begonnen werden sollte. Eigenmächtiges Handeln erfolgt auf eigenes Risiko.
