Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für die Aufdopplung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) auf bestehenden oder Holzwolle-Leichtbauplatten bis zum 18. April 2029 um fünf Jahre verlängert. Dieses Verfahren ist somit allgemein bauaufsichtlich genehmigt. In der neuen aBG gibt es im Vergleich zum vorherigen Dokument keine wesentlichen Änderungen bezüglich des Regelungsumfangs und der technischen Inhalte. Die Mitgliedsunternehmen des Verbands für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) sowie die ausführenden Fachunternehmen verfügen nun über das erforderliche bauordnungsrechtliche Instrument, um Gebäudefassaden, die energetisch nicht ausreichend ausgestattet sind, auf das derzeit erforderliche Effizienzniveau zu heben.
Was man unter einer Aufdopplung versteht
Eine verdoppelte Fassade stellt eine bautechnische, optische und energetische Verbesserung in einem Verfahren dar. Die deutlich reduzierten Wärmeverluste führen zu niedrigeren Energiekosten für die Gebäudeeigentümer. Da die bestehende Isolierung an der Fassade erhalten bleibt, trägt die Verdoppelung nach Angaben des VDPM wesentlich zur Ressourcenschonung bei, indem sie Abfall verhindert, und zum Klimaschutz, indem sie den CO2-Ausstoß verringert.
Quelle: VDPM