Lars Eichhorst - Energy Solutions

Mieterstrom: Gesetz mindert bürokratischen Aufwand

Die Regelung zur “gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” ist für Mieter besonders relevant, da sie die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an verschiedene private oder gewerbliche Verbraucher ermöglicht. Betreiber von PV-Anlagen sind nun nicht mehr als Energieversorger klassifiziert, sondern können Solarstrom direkt und ohne große Hürden an Mieter und Mitbewohner verkaufen, wenn dieser verfügbar ist. Nach Körnig wird es dadurch einfacher, die Möglichkeiten für Prosuming und Sektorenkopplung zu nutzen, insbesondere in den etwa sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen sowie in Gewerbegebäuden – und das alles ohne komplizierte Bürokratie der Stromversorger und ohne kostspielige Messtechnik.

Auch Steckersolargeräte und Batteriespeicher lassen sich einfacher nutzen

Die Nutzung von sogenannten Steckersolaranlagen wird vereinfacht. Beispielsweise entfällt die bisher erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber. Auch die Registrierung benötigt nur wenige Daten und es ist erlaubt, alte, analoge Stromzähler vorübergehend weiter zu verwenden. Der BSW sieht dies positiv, ebenso wie die neuen Regelungen zum Exklusivitätsprinzip für Batteriespeicher, die nun flexibler eingesetzt werden können. Speicher dürfen nun im Wechselmodell sowohl Strom aus erneuerbaren Quellen als auch Netzstrom speichern.

Regierung hebt Vergütung für Gewerbeanlagen an

Die Installation von Solaranlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt wird für Unternehmen vereinfacht. Die Ampelkoalition hat, dem Rat des BSW folgend, beschlossen, die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten, insbesondere in Finanzierung und Installation, Rechnung zu tragen. Dies soll Unternehmen ermutigen, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren, selbst wenn der produzierte Strom nur teilweise vor Ort genutzt wird. Laut Körnig wird das Reformpaket auch die Anwendung von Solartechnologie in der Landwirtschaft fördern. „Solarkraftwerke auf weniger fruchtbaren Böden sind nun meistens förderfähig“, erklärt Körnig. „Die effiziente Doppelnutzung von Flächen für den Anbau von Feldfrüchten und die Erzeugung von Solarstrom wird sogar speziell gefördert.“

Verband fordert weitere Reformen

Insgesamt bewertet Körnig das Solarpaket I positiv. Der Verband prognostiziert einen Anstieg der Investitionen in Dach- und Freiflächenanlagen aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen. Allerdings darf die Regierung nicht innehalten. Um die ungenutzten Möglichkeiten der Solar- und Speichertechnologien zu nutzen, sind weitere Reformen, beispielsweise im Steuerrecht, Energiemarktdesign und beim Netzzugang, dringend erforderlich. „Noch dieses Jahr ist ein zweites Solarpaket notwendig, um die neu installierte PV-Leistung laut den Zielen der Ampel-Koalition von 15 Gigawatt im letzten Jahr auf jährlich 22 Gigawatt ab 2026 zu erhöhen“, verlangt Körnig.

Quelle: GE