Lars Eichhorst - Energy Solutions

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt, dass die Ampel-Koalition sich auf das “Solarpaket I” geeinigt hat, ein umfassendes Paket an Gesetzesreformen zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik. Das Paket umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie, die den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern erleichtern sollen. Immobilieneigentümern, Mietern sowie Landwirten und anderen professionellen Investoren wird dadurch der Zugang zu kostengünstigem Solarstrom vereinfacht. Barrieren für den Zugang zu lokal erzeugtem Solarstrom, zum Stromnetz und zu geeigneten Standorten für größere Solaranlagen sollen laut Gesetzentwurf beseitigt werden. Die Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag wird in einer der nächsten zwei Sitzungswochen erwartet.

Licht und Schatten

Die Geschäftsbeziehungen haben den Versuch der Koalition, eine Einigung über die Auswirkungen des industriepolitischen Antriebs des Reformpakets zu erreichen, missverstanden. Dies bot die Gelegenheit für eine Wiedergeburt der deutschen Solarindustrie und für mehr Stabilität in der Bereitstellung wichtiger Elemente der thermischen Technologie, angesichts starker Konkurrenz aus Asien und den USA um die thermischen Fabriken der Zukunft. “Das nachwachsende Element birgt viel Licht, aber auch Schatten. In den nächsten Jahren sind wir überzeugt, dass das Gesetz als Katalysator für den Energiewandel dienen wird und dass noch mehr Solarmodule auf Dächern und Brachflächen installiert werden. Klimaschutz, private Haushalte und Unternehmen werden profitieren. Doch leider stehen heimische Solarmodulfabriken meist leer”, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Im letzten Jahr wurden in Deutschland 15 Gigawatt an neuen erneuerbaren Energien installiert. Für dieses Jahr prognostiziert BSW-Solar ein weiteres Geschäftswachstum. Die Regierung strebt an, den Solaranteil innerhalb der nächsten zehn Jahre von derzeit etwa 12 Prozent auf rund 30 Prozent zu verdreifachen.

Solarpaket I – Relevante geplante Änderungen (Auszug )

Impulse für die Energiewende werden laut Branchenverband unter anderem durch folgende Initiativen im Rahmen des Solarpakets erwartet:

Mieter:innen können durch „Gemeinsame Gebäudeversorgung“ und „Steckersolargeräte“ künftig stärker von preiswertem Solarstrom profitieren:

Die Verteilung von Solarstrom in Gebäuden an private und gewerbliche Nutzer wird voraussichtlich attraktiver. Durch die “Gemeinsame Gebäudeversorgung” werden Betreiber von Photovoltaikanlagen nicht zu Energieversorgern, sondern können Solarstrom direkt an Mieter und Mitbewohner verkaufen, wenn er verfügbar ist. Verbraucher können den zusätzlich benötigten Strom von einem Anbieter ihrer Wahl beziehen. Die Gemeinsame Gebäudeversorgung soll es erleichtern, die Möglichkeiten für Prosuming und Sektorenkopplung zu nutzen, insbesondere in den etwa sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen sowie in Gewerbegebäuden, ohne komplizierte Energieversorger-Bürokratie und ohne teure Messtechnik zu installieren.

Das Potenzial von “Steckersolaranlagen” oder “Balkonkraftwerken” könnte durch das Solarpaket I ebenfalls zahlenmäßig steigen. Der Gesetzentwurf sieht Steckersolargeräte als eigenen Fall für Photovoltaik vor, trennt diese beliebten kleinen Solarerzeuger in Mieterhaushalten und bei Wohnungseigentümern rechtlich von größeren Solaranlagen ab und vereinfacht ihre Nutzung und Registrierung. Zukünftig soll die Registrierung eines “Balkonkraftwerks” nur noch in einer Datenbank erforderlich sein. Alte analoge Stromzähler dürfen vorübergehend weiter genutzt werden und drehen sich rückwärts, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, zum Beispiel von einem Balkon aus.

Teils verbesserte Förderung für PV-Anlagen auf Gewerbedächern:

Der BSW-Solar begrüßt die Vereinfachung der Errichtung von Solaranlagen für Unternehmen in der Leistungsklasse von 40 bis 750 Megawatt. Die Ampel-Koalition folgt der Branchenempfehlung, die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten, insbesondere bei Finanzierung und Installation, künftig zu berücksichtigen. Dies wird es Unternehmen erleichtern, Solarstromanlagen auf ihren Firmendächern zu installieren, selbst wenn der erzeugte Solarstrom nur teilweise im eigenen Gebäude genutzt werden kann. Ebenso hat die Ampel-Koalition der Empfehlung entsprochen, die Solarstadl-Regelung so zu aktualisieren, dass Landwirte, die seit 2012 Gebäude im Außenbereich errichtet haben, diese mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können.

Der BSW-Solar zeigt jedoch kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Schwelle für die obligatorische Teilnahme an Auktionen für Gewerbedächer als Fördervoraussetzung von 1 Megawatt auf 0,75 Megawatt senken möchte. Diese Teilnahme an Auktionen wird von gewerblichen Einmal-Investoren als Markthindernis angesehen.

Vereinfachungen beim Repowering und bei der Direktvermarktung:

Das Solarpaket beinhaltet neben anderen Verbesserungen für solare Mieterstrommodelle auch Vereinfachungen beim Repowering von Solardächern und bei der Direktvermarktung von Solarstrom. Die Direktvermarktung entspricht jedoch nicht vollständig den Erwartungen der Branche.

Mehr Raum für Solarparks – Förder-Vorrang für „Agri-PV“:

Die aktuelle starke Begrenzung der förderfähigen Leistung und der förderfähigen Standorte für Solarparks im EEG hemmt zunehmend den Bau von Solaranlagen auf Freiflächen. Die Ampel-Koalition plant, auf Vorschlag des BSW-Solar, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, indem Solarkraftwerke auf Freiflächen bis zu einer installierten Leistung von 50 Megawatt (bisher 20 MW) förderfähig gemacht werden und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in „benachteiligten Gebieten“ erleichtert wird.

Zukünftig sollen diese Standorte generell für Solaranlagen auf Freiflächen geöffnet werden. Die Bundesländer können die Nutzung durch eine Verordnung und eine „Opt-out-Regelung“ nur noch begrenzt einschränken, ohne das Ziel des Photovoltaikausbaus zu gefährden. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Erzeugung von Solarstrom wird auf maximal 80 Gigawatt bis 2030 limitiert, was etwa 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland entspricht. Um die Effizienz der Flächennutzung zu steigern, wird ein separates Auktionssegment für spezielle Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) in den Ausschreibungen für Solaranlagen auf Freiflächen eingeführt. Dadurch können die konstruktionsbedingten Mehrkosten dieser PV-Systeme künftig besser berücksichtigt werden, was bisher nur begrenzt möglich war.

Netzanschluss wird für PV-Systeme einfacher:

Der Netzanschluss hat bisher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Solaranlagen in den Bereichen Eigenheim, Gewerbe und PV-Großkraftwerke geführt. Die Bundesregierung schafft nun zumindest teilweise Abhilfe. Die Regelung des EEG 2023 für einen vereinfachten Netzanschluss von PV-Anlagen bis 10,8 kWp soll auf Anlagen bis 30 kWp erweitert werden. Wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen auf das Anschlussbegehren reagiert, können die Anlagen in der Regel ans Netz gehen.

Die bisher strengen Regelungen für den Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen auch in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden, einschließlich einer Anhebung des Schwellenwerts für die Anlagenzertifizierung. Überzogene Anforderungen bei der Zertifizierung mittelgroßer PV-Gewerbeanlagen werden eliminiert oder reduziert. Ein Kompromiss, der vor einem Jahr zwischen der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem BSW-Solar erreicht wurde, soll noch dieses Jahr umgesetzt werden. Dies wird den Anschluss von Solarstromanlagen mit bis zu 500 kW installierter Leistung und einer maximalen Einspeiseleistung von 270 kW deutlich beschleunigen und vereinfachen.

Der BSW-Solar kritisiert, dass für die Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und dem Anschlusspunkt künftig nur auf öffentlichen Flächen ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden soll. „Offenbar wurde unter dem Druck der Agrarlobby zu kurz gedacht. Eine bedeutende Möglichkeit zur Beschleunigung und Kostenreduktion bei Solarparks bleibt ungenutzt“, bemängelt Körnig. Die erforderlichen Verhandlungen mit oft mehreren Grundstückseigentümern verlängern die Planungsphase im Durchschnitt um sechs Monate und führen häufig zu überhöhten Preisen.

Verbesserungen am Ausschließlichkeitsprinzip (Batteriespeicher):

Das Solarpaket beinhaltet neue Regelungen zum Ausschließlichkeitsprinzip für Batteriespeicher. Das Ziel dieser Neuregelungen ist es, eine flexible Nutzung von Stromspeichern (Multi-Use) zu ermöglichen, ohne dabei den Grundsatz zu verletzen, dass nur der Strom aus erneuerbaren Energieanlagen förderfähig ist. Es soll Speichern erlaubt werden, sowohl die schwankende Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu speichern als auch einen Beitrag zum Stromnetz zu leisten, indem sie Netzstrom zwischenspeichern. Der Bundesverband Solarwirtschaft setzte sich in den letzten Monaten intensiv für eine Änderung dieser Regelung ein. „Es ist von großer Bedeutung, dass Speicher flexibler betrieben werden können. Nun ist es entscheidend, dass die Bundesnetzagentur in enger Abstimmung mit der Industrie die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet“, erklärt Körnig.

Quelle: GEBinfo